Wie wird das Konzept 2017-2022 als Grundlage für die Arbeit im Kirchenkreis genutzt?
Nach der KV-Wahl im Jahr 2018 und der sich anschließenden Neukonstituierung der Kirchenkreisgremien Anfang 2019 hat es einen „Übergabe“bericht auf der Grundlage der alten Konzepte gegeben. 2016 sind als Ziele eine engere regionale Zusammenarbeit, eine frühzeitige Terminierung der Stellvertreterrunden und eine regelmäßige KKV-Klausur angedacht worden. Die Zusammenarbeit in Süd- und Mittelregion ist in den letzten Jahren enger geworden, Vakanzen und gemeinsame Projekte wie regionale Gottesdienste, gemeinsame Finanzierung von FSJ-Stellen, Kanzeltausch, KU-Fußball-Cup und Pilgern mit Konfirmanden haben die Kirchengemeinden der Region stärker verbunden. Leitungsrunden finden seit 2021 regelmäßig statt; KKV-Klausuren haben ebenfalls stattgefunden.
Als Hilfe für das Führen von Jahresgesprächen sollte der Kirchenkreis ein Coaching organisieren. Das ist nicht geschehen. Auf Kirchenkreisebene werden Jahresgespräche mit allen Hauptamtlichen geführt. Auf Gemeindeebene finden Jahresgespräche in der vorgegebenen Form aufgrund sehr geringer Stundenkontingente der Mitarbeiter*innen nur punktuell statt. Wo sie geführt werden, werden sie als Chance zur guten Mitarbeiterführung erlebt. Mit leitenden Ehrenamtlichen wird (noch) auf keiner Ebene ein Jahresgespräch geführt.
im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sollte die Verantwortung für die Pressearbeit stärker auf die Arbeitskreise im Kirchenkreis delegiert werden. Das ist nur zum Teil gelungen. Die Pressearbeit wird von den beiden Stiftungen und vom Diakonieausschuss selbständig wahrgenommen; ansonsten stehen der Öffentlichkeitsausschuss, das Ephoralbüro und die Superintendentin in der Pflicht. Es gibt weiterhin keine mit einem Stellenanteil versehene Beauftragung für Öffentlichkeitsarbeit. Angesichts der gestiegenen Standards in diesem Bereich ist das sehr bedauerlich und jedenfalls kurzfristig nicht zu ändern.
Die angedachte Zusammenlegung von Finanz- und Stellenplanungsausschuss hat nicht stattgefunden.
Wer trägt dafür die Verantwortung? Die Superintendentur und der KKV.
Welche Rückmeldungen und Anregungen hat die letzte Kirchenkreisvisitation für dieses Handlungsfeld erbracht? Die letzte Kirchenkreisvisitation erfolgte 2010.
Wie wurden externe Stellen beratend in die Erstellung des jetzt vorgelegten Konzeptes einbezogen? Im Sommer 2021 hat in der Kirchenkreiskonferenz, moderiert von der Gemeindeberatung, ein Zukunftstag stattgefunden. Die Weiterführung dieses Prozesses ist geplant; Impulse daraus sind in dieses Konzept eingeflossen. Das Konzept wurde von den Mitgliedern der Leitungsrunde mithilfe des KKVs erstellt.
Rückblick auf die Planung für 2017-2022: Bitte skizzieren Sie die Entwicklung seit Beginn des letzten Planungszeitraums (2017) im Blick auf eingetretene beabsichtigte und unbeabsichtigte Veränderungen.
Anfang 2021 ist die langjährige Superintendentin Dr. Ingrid Goldhahn – Müller in den Ruhestand eingetreten. Im September 2021 wurde die Stelle mit Pn. Sabine Schiermeyer neu besetzt.
Die seit März 2020 andauernde Corona-Pandemie hat die Frage nach der Systemrelevanz von Kunst, Kultur und Kirche gestellt und damit manche Kränkungserfahrung verstärkt, die mit dem fortdauernden oder sich sogar noch steigernden Mitgliederverlust der letzten Jahre einhergeht. Sie hat kirchliches Tun, das von Kontakt und Gemeinschaftserfahrung lebt, mindestens erschwert und Erosionsprozesse z.B. in Bezug auf den Gottesdienstbesuch beschleunigt.
• Leitungs- und pastorale Aufgaben im ephoralen Amt
Die Aufgaben im ephoralen Amt sind die Leitung des KKVs, der Kirchenkreiskonferenz, des Pfarrkonvents und des Arbeitskreises für Öffentlichkeitsarbeit. Die Superintendentin berichtet der Kirchenkreissynode und nimmt regelmäßig an deren Ausschuss-Sitzungen teil. Im wichtigsten Beschlussgremium des Kirchenkreises sind Haupt- und Ehrenamtliche gemeinsam mit der Leitung des Kirchenkreises betraut. Damit ehrenamtliche Synodale, die nicht Mitglied in einem KV sind, gut informiert sind, ist eine Teilnahme an den KV-Sitzungen der eigenen Kirchengemeinde (weiter) notwendig.
Die Superintendentin gehört zum Kirchenamtsausschuss und nimmt auf Sprengelebene an den Ephorenkonferenzen teil.
Sie gehört zum Vorstand des Denkhauses Loccum und ist Mitglied im Kuratorium der Diakonie- und Musikstiftung. Sie ist `geborenes´ Mitglied im Aufsichtsrat der Diakonie-Sozialstation des Kirchenkreises Stolzenau-Loccum.
In der Leitungsrunde (die zwei stellv. Superintendenten Ingo Krause und Michael Kalla, die stellv. Vorsitzende des KKV Ilse Klein-Schumacher) bespricht sie Leitungsthemen und bereitet die monatlichen Kirchenkreiskonferenzen vor. Es gibt für die Stellvertreter im Amt keine Stellenanteile.
Die Superintendentin führt im Team die Visitationen in 12 Kirchengemeinden durch; sie führt die Jahresgespräche mit den Pastor*innen, mit dem Kreiskantor und mit dem Kirchenkreisjugendwart.
Der Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit verantwortet Jahresthemen und Publikationen des KKs, kümmert sich um Presse und Internetauftritt und plant besondere Veranstaltungen wie das Pastorentheater. Die Ephoralsekretärin betreut mit 4 Stunden den Internet-Auftritt. Die Internetpräsenz der Kirchengemeinden ist von unterschiedlicher Professionalität und Aktualität; einige haben während der Corona-Pandemie neue digitale Formen der Präsenz ausprobiert.
Die Leitungsaufgaben im Kirchenkreis und die Aufgaben des pastoralen Amtes in der Kirchengemeinde St. Jacobi sind im Kirchenkreis Stolzenau-Loccum seit jeher eng verwoben. Die Doppelrolle als Kollegin und Vorgesetzte führt zur Rollenkonfusion, jede Vakanz oder längere Krankheit auf der 2. Pfarrstelle der Gemeinde zur Überlastung der „halben“ Pastorin, die die Arbeitsverdichtung auch auf KKebene zu spüren bekommt.
Die Kommunikation zwischen den Leitungsgremien des Kirchenkreises sowie zwischen dem Kirchenkreis und den Kirchengemeinden gelingt durch die Übersichtlichkeit des Kirchenkreises gut. Regelmäßige Regionalkonferenzen fördern Meinungsbildungsprozesse und konzeptionelle Überlegungen.
Das Kirchenamt in Wunstorf unterstützt die Kirchenkreisleitung und die Kirchenkreisgremien mit professioneller Amtshilfe.
• Qualifizierung von ehrenamtlich Leitenden:
2019 wurde die Doppik eingeführt, 2022 kommt das E-Portal, 2023 die Umsatzsteuer: in diesen Bereichen warten Haupt- und Ehrenamtliche noch auf die nötige Schulung durch das Amt, die möglichst bald nachgeholt werden soll.
• Stabstellen(-anteile) auf Kirchenkreisebene (Öffentlichkeitsarbeit, Diakonie, Stellvertretung des Superintendenten/der Superintendentin; Fundraising) und deren konzeptionelle Einbindung
Aufgrund der Größe des Kirchenkreises gibt es keine Stabstellenanteile. Gerade im Bereich der Diakonie-Sozialstation wäre ein Stellenanteil wünschenswert, um den dort engagierten Pastor zu entlasten.
• Organisation der Kirchenkreiskonferenz: Es finden monatliche Kirchenkreiskonferenzen statt; die Regionen treffen sich ebenfalls regelmäßig.
• Durchführung und Organisation von Jahresgesprächen für beruflich und ehrenamtlich tätige Leitungspersonen: Die Superintendentin nimmt die Jahresgespräche auf Kirchenkreisebene wahr; Ingo Krause als stellv. Superintendent und Diakoniebeauftragter führt sie mit dem Kollegen in der Kirchengemeinde Stolzenau und im Diakonischen Werk.
• Ausblicke in den neuen Planungszeitraum:
Die Visitation wird als Besuch unter Geschwistern verstanden, als Würdigung der Arbeit in den Kirchengemeinden mit der Einladung, gemeinsame Ziele zu formulieren und zu evaluieren. Im Leitungshandeln werden die ehrenamtlich und hauptamtlich Aktiven als wertvollste Ressource der Kirche gesehen. Sie werden ermutigt, Altes zu lassen, das die Menschen vor Ort nicht mehr erreicht, und neue Wege zu wagen. Die Superintendentin motiviert zur Schulung und zum Führen von Jahresgesprächen auf Gemeindeebene.
Die Pandemie hat zu Neugewichtungen des gemeindlichen Tuns genötigt: Wollen wir so weitermachen wie vor der Pandemie? Wo gilt es, neue Wege zu beschreiten? Es wird eine grundlegende Leitungsaufgabe der nächsten Jahre sein, die Rolle von Kirche in einem sich stark wandelnden ländlichen Raum zu definieren und in die Gemeinden hinein zu moderieren, s. auch Konzept X, „Kirche auf dem Lande“.
Marie-Luise Brümmer ist Mitglied der Synode der Landeskirche und hat den Vorsitz des Finanzausschusses inne. Diese wertvolle Verbindung zu einem wichtigen Gremium der Landeskirche sollte sich der Kirchenkreis durch die frühzeitige Suche nach geeigneten Kandidat*innen für die nächste Wahl erhalten. Auch für die Neuwahl der Kirchenvorstände im Jahr 2024 muss die Suche nach geeigneten Kandidatinnen frühzeitig beginnen.
Der Kirchenkreis wird im kommenden Planungszeitraum das erste Mal einen „Sockelbetrag für Kirchenkreise ohne Berücksichtigung im Regionalfaktor“ bekommen, der die Finanzausstattung so verbessert, dass zum einen eine zusätzliche unbefristete Stelle im KKJD ausgeschrieben und zum anderen die jetzige Stellenausstattung bis zum Jahr 2028 festgeschrieben werden kann. Allerdings werden ab 2028 große Einsparungen nötig, deren Planung in den drei Regionen vom Stellenplanungsausschuss und von der Kirchenkreisleitung angestoßen und begleitet werden muss.
Der Konvent des Klosters Loccum strebt die Auflösung des alten Stiftsbezirks als einem eigenen ephoralen Aufsichtsbezirk an. Die Gemeinden Loccum, Wiedensahl und Münchehagen werden damit in die ephorale Zuständigkeit des KK Stolzenau-Loccum überführt.
Die schon 2016 im alten Grundstandard „Leitung“ angedeutete Spannung zwischen der zunehmenden Arbeitsverdichtung im ephoralen Amt und der gleichzeitigen Zuständigkeit der Superintendentin / des Superintendenten für die Kirchengemeinde Stolzenau im Umfang einer halben Stelle hat sich verstärkt, zumal es weiterhin keine Stellenanteile für die Stellvertreter oder funktionale Aufgaben wie die Öffentlichkeitsarbeit etc. gibt. Was die Auflösung des Stiftsbezirks für die Amtsführung der Superintendentin bedeutet, muss in naher Zukunft genauer definiert werden. Im Blick auf das Jahr 2028, wenn in der Mittelregion wohl Gelder im Umfang einer ganzen Pfarrstelle eingespart werden müssen, stellt sich die Frage nach dem Gemeindeanteil im ephoralen Amt noch verstärkt. Ob perspektivisch über eine Vergrößerung des ephoralen Bezirks nachgedacht werden muss oder ob sich im nächsten Planungszeitraum andere Lösungsansätze ergeben, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. Die 4 Kirchenkreise um das Kirchenamt Wunstorf herum suchen nach Kooperationsmöglichkeiten. Im Bereich des Diak. Werkes sind schon Synergieeffekte durch zwei Mitarbeiter*innen gegeben, die jeweils mit einem Stellenanteil in Nienburg und Stolzenau tätig sind. Auch im Bereich der Kitas soll eine stärkere Zusammenarbeit angestrebt werden.
Im Jahr 2022 beginnt der große, von der Landeskirche initiierte Zukunftsprozess #Kirche2030. Der Kirchenkreis vermittelt Impulse dieses Prozesses in die Gremien, Regionen und Gemeinden und führt den mit dem Zukunftstag im Juni 2021 begonnenen Weg fort, der die Zusammenarbeit der Gemeinden in den Regionen forciert.