Wie wird das Konzept 2017-2022 als Grundlage für die Arbeit im Kirchenkreis genutzt?
Ein Konzept wurde 2017 für dieses Handlungsfeld noch nicht angefordert.
Welche Rückmeldungen und Anregungen hat die letzte Kirchenkreisvisitation für dieses Handlungsfeld erbracht? Die letzte Kirchenkreisvisitation ereignete sich A.D. 2010.
Wie wurden externe Stellen beratend in die Erstellung des jetzt vorgelegten Konzeptes einbezogen?
Die für Gebäudemanagement zuständige Mitarbeiterin des Kirchenamtes in Wunstorf wurde konsultiert. Das Konzept wurde erstellt von P. Jens Mahlmann als Vorsitzendem des Bauausschusses in Absprache und Kooperation mit Hrn. Carsten Sierk und den Mitgliedern des Bauausschusses.
Rückblick auf die Planung für 2017-2022: Bitte skizzieren Sie die Entwicklung seit Beginn des letzten Planungszeitraumes (2017) im Blick auf eingetretene beabsichtigte und unbeabsichtigte Veränderungen
a) Gebäudemanagement
a.a.) Beschreibung der derzeitigen Lage
a.a.a) Gebäudebestand
Im Kirchenkreis verfügen die meisten der 15 Gemeinden über das Basisensemble Kirche- Gemeindehaus-Pfarrhaus. Eine Gemeinde hat keine Kirche im Eigenbesitz, zwei verfügen über eine zusätzliche Kapelle. 12 Gemeinden halten 1 Pfarrhaus/ Pfarrwohnung vor, zwei Gemeinden jeweils 2, eine keines. 2 der Pfarrwohnungen sind dauerhaft nicht mehr besetzt, eine weitere könnte theoretisch wieder besetzt werden. Eine der Gemeinden hält 2 Gemeindehäuser vor, alle anderen eines. 6 Pfarr- und Gemeindehäuser sind jeweils baulich verbunden, die Superintendentur verfügt über einen Anbau mit Räumen für die Gemeindearbeit zusätzlich zum Gemeindehaus.
5 Gemeinden sind im Besitz jeweils eines weiteren Gebäudes über das Basisensemble hinaus. In 2 Gemeinden existieren freistehende Glockentürme unabhängig von der Kirche.
a.a.b.) Gebäudezustand
An 9 Kirchen sind seit dem Jahr 2000 substanzerhaltene Maßnahmen (AO-Maßnahmen) durchgeführt worden, 1 weitere Maßnahme steht in Aussicht. Zusätzlich fanden in mehreren Kirchen z.T. umfangreiche Innenrenovierungen statt.
Für alle Pfarrhäuser sind um 2010 herum Energiegutachten erstellt worden. 7 Pfarrhäuser sind inzwischen energetisch grundsaniert und renoviert worden, 1 wurde neu gebaut. Sanierung & Umbau der Superintendentur laufen augenblicklich. 2 Pfarrhäuser befinden sich noch auf der Liste.
In der Mehrzahl der Gemeindehäuser haben zuletzt vor 2005 grundlegende Renovierungen stattgefunden.
a.a.c.) Heizungen
In 2 Gemeinde- und Pfarrhäusern (jeweils baulich verbunden) und einem weiteren Gebäude kommen regenerative Energieträger zum Einsatz. In 1 Kirche wird eine Elektroheizung mit Ökostrom eingesetzt. Alle anderen Heizungen arbeiten mit fossilen Energieträgern.
a.a.d.) Fremdnutzung & Vermietung
Abgesehen von den zwei vermieteten Pfarrwohnungen werden Gemeindehäuser in unterschiedlichem Umfang nichtkirchlichen Nutzern entgeltlich zur Verfügung gestellt. In 11 Gemeinden punktuell (Feiern u.ä.), in 5 Fällen auch regelmäßig. 4 Gemeinden haben Teile des Gemeindehauses oder eines anderen Gebäudes dauerhaft vermietet. Bei einem Gemeindehaus besteht eine Miteigentümerschaft eines Dritten.
a.a.e.) Flächenüberhang
Die Gemeindehäuser im Kirchenkreis verfügen insgesamt über eine Nutzfläche von 4.501 m². Berechnet anhand der Gemeindegliederzahl (Stichtag 30.6.2021) stehen den Gemeinden nach landeskirchlicher Berechnungspraxis insgesamt 2.569 m² zu. Das ergibt eine Überhangsfläche vom 1.932 m² bzw. 42,9 %. Die Überhänge verteilen sich ungleichmäßig auf die einzelnen Gemeinden/-häuser: 2 liegen bis 10 %, 5 zwischen 11% - 50%, 2 zwischen 51% - 100 %, 3 über 100 % und 3 über 200 %.
a.b.) Bisheriger Umgang mit dem Gebäudebestand
a.b.a.) Kirchenkreis
Das erklärte Ziel des Kirchenkreises im Blick auf den Gebäudebestand liegt bislang darin, den Grundbestand an Gebäuden, der für eine Gemeindearbeit im ländlichen Raum vor Ort unverzichtbar ist, zu erhalten und seine Unterhaltung zu ermöglichen. Entsprechend werden Maßnahmen in den Gemeinden an den zuweisungsfähigen Gebäuden, die über die regelmäßige Bauunterhaltung hinaus gehen, vom Kirchenkreis (vereinfacht ausgedrückt) mit 70% der Kosten durch Sonderzuweisungen mitfinanziert. Landeskirchliche Sondermittel wurden in den letzten Jahren in den Gemeinden gezielt zum Einsatz gebracht, in denen akute Maßnahmen umgesetzt worden sind, die den jeweiligen Förderbedingungen entsprachen.
Bei der Umsetzung der genannten Energiegutachten in Sanierungen kamen die Pfarrhäuser zum Zuge, für die eine mittelfristige Besetzung absehbar ist.
a.b.b.) Gemeinden
Nach den vorliegenden Auskünften haben 8 Gemeinden augenblicklich ausdrücklich Baubeauftragte, 4 Energiebeauftragte und jeweils 1 Klimaschutz und Umweltbeauftragte benannt. In 10 Gemeinden werden die Verbrauchsdaten regelmäßig intern gesammelt, 3 melden sie ans KA. 2 Gemeinden nehmen am Grünen Hahn teil.
Der Kirchenkreis hat (vor Corona) in Zusammenarbeit mit dem KA eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt zum Thema Gebäudemanagement für die Baubeauftragten der Kirchengemeinden und denen, die sich unabhängig von einer ausdrücklichen Beauftragung für diese Fragen in den Kirchenvorständen verantwortlich fühlen.
a.b.c.) Überkreisliche Zusammenarbeit
In den zurückliegenden Monaten ist ein Gespräch in Gang gekommen zwischen den Bauausschüssen der vier Kirchenkreise, die sich das Kirchenamt in Wunstorf teilen. Zunächst stand eine gemeinsame Regelung von Architektenbeauftragungen im Mittelpunkt. Es gab aber auch schon erste Ansätze, sich in Fragen des Gebäudemanagements miteinander abzustimmen, um eine effektivere Nutzung der Ressourcen des Kirchenamtes zu erzielen.
b). Umwelt- und Klimaschutz
b.a.) Kirchenkreis
Auf Ebene des Kirchenkreises sind die Themen Umweltschutz und Klimaschutz, soweit sie nicht integraler Bestandteil des Gebäudemanagements sind, im fraglichen Zeitraum an zwei Punkten virulent geworden: das Jahresthema 2020 des Kirchenkreises „Da blüht uns was“ rückte Aspekte des Naturschutzes in verschiedenen Arbeitsbereichen in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, sowohl übergemeindlich als auch gemeindeintern. Allerdings wurden viele Ansätze durch die Corona-Pandemie ausgebremst. Zum anderen tauchte das Problem der Auskiesung im Bereich Stolzenau verstärkt wieder auf. Aktionen wurden von nichtkirchlicher Seite forciert und dafür um kirchliche Unterstützung nachgesucht. Auf Kirchenkreisebene hat sich daraufhin eine Arbeitsgruppe gebildet.
b.b.) Gemeinden
b.b.a.) Gemeindearbeit
Gemäß den abgefragten Informationen arbeiten derzeit in keiner Gemeinde kirchliche Umweltschutzgruppen. Jedoch werden einzelne Projekte, auch mit nichtkirchlichen Gruppen, genannt. Die Beschaffung von Verbrauchsmitteln unter ökologischen Kriterien erfolgt in 3 Gemeinden grundsätzlich, in 7 Gemeinden bei bestimmten Produkten. 4 Gemeinden haben landeskirchliche Fördermittel zum Anlass genommen, ökologische Projekte (im weitesten Sinne) anzugehen, 6 beabsichtigen das (auch) für die Zukunft.
b.b.b.) Friedhöfe
Die kirchlichen Friedhöfe im Bereich erleben in den vergangenen Jahren einen verstärkten Umbruch: mit der Verlagerung weg von der Erdbestattung hin zur Feuerbestattung und zu anderen Grabformen werden immer mehr Flächen frei. 6 der 11(?) Gemeinden mit kirchlichen Friedhöfen haben diese Entwicklung bereits zum Anlass genommen, freie Flächen unter Aspekten des Naturschutzes und ökologischer Überlegungen zu gestalten und verfolgen diesbezüglich auch für die Zukunft umweltschutzbezogene Projekte.
b.b.c.) Ländereien & Forsten
3 Gemeinden geben an, beim Abschluss von Pachtverträgen im Blick auf Natur-/Arten- und Klimaschutz Aspekte zu berücksichtigen, die über die entsprechenden Vorgaben der Landessynode bzw. der Musterverträge hinausreichen. In den zurückliegenden Jahren erlitten auch die Kirchenforste im Bereich durch Trockenheit und Stürme erhebliche Schäden.
Ausblick
Auf der Basis der geschilderten Ausgangslage ergeben sich eine Reihe von Aufgaben für die kommende Zeit:
a.) Gebäudemanagement
Über den Gebäudebestand kann sinnvoll nur im Zusammenhang mit den längerfristigen Entwicklungen der Stellenplanung nachgedacht werden.
Der Flächenüberhang wird allerdings finanziell zu einer dauerhaften Herausforderung werden. Da einerseits grundsätzlich die räumliche Basisversorgung als Grundlage der Gemeindearbeit vor Ort gewahrt werden soll, andererseits der Flächenüberhang in den Gemeinden sehr unterschiedlich ausgeprägt ist, ist jeweils eine lokal angemessene Lösung im Bestand bzw. im Umgang mit dem Bestand zu finden. Einer baulichen Verkleinerung oder einem partiellen Verkauf stehen in den meisten Gemeindehäusern jedoch die Zuschnitte der Gebäude und die Ensemblelage entgegen. 1 Gemeinde plant den Abriss des integrierten Pfarr-und Gemeindehauses, weil die Pfarrwohnung nicht mehr benötigt wird und sich das Gesamtgebäude nicht wirtschaftlich sanieren und unterhalten lässt. Das ermöglicht in diesem einen Fall die Errichtung eines bedarfsorientierten Gemeindehauses. Vergleichbar lässt sich aber in anderen Gemeinden derzeit nicht vorgehen.
Im Blick auf die energetische Sanierung der Pfarrhäuser hat der Kirchenkreis einen guten Status erarbeitet. Hinsichtlich der Heizungen insgesamt aber bedarf es eines Diskurses und eines Konzeptes, wie langfristig die Umstellung auf ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Energieträger zu bewerkstelligen ist, sowohl finanziell als auch praktisch. 3 Gemeinden denken derzeit über die Erneuerung ihrer Kirchenheizungen nach. Dabei zeigt sich bereits, dass die praktische Seite einer Umstellung mit den augenblicklich verfügbaren Mitteln keinesfalls immer befriedigend gelöst werden kann. Hier fehlt es noch an praktischen Erfahrungen, die für die Planung und Entscheidungsfindung abgerufen werden können.
Die Koordination der Verbrauchsdatenerfassung zwischen Gemeinden und Kirchenamt besitzt deutliches Optimierungspotential. Um hier eine Verbesserung zu erzielen, ist anzustreben, den Umgang mit den Daten über das bloße Sammeln hinauszuführen. Statt mit ihnen lediglich den Energieverbrauch zu belegen, die Unterhaltungskosten durchsichtig zu machen und landeskirchliche Förderbedingungen formal aktionistisch zu erfüllen, wäre mit den Gemeinden ein Weg zu finden und einzuüben, aus den erfassten Daten praktikable(!) Folgerungen für das Energieverbrauchen abzuleiten und umzusetzen. Dann erschlösse sich für die Gemeinden der Sinn der Erhebung unmittelbar. Zu überlegen ist, ob diesbezüglich an das bislang einmalige Treffen der Bau-/Energie-/Umwelt- usw.-beauftragten angeknüpft werden kann, etwa in zweijährigem Turnus.
Bauangelegenheiten werden bislang im KK zwischen dem KKV, dem Bauausschuss und den Gemeinden im konstruktiven Dialog und in Formen gegenseitiger Unterstützung behandelt. Diese Form des Miteinanders soll auf jeden Fall weiterhin gepflegt werden.
b.) Umwelt- und Klimaschutz (UKS)
Themen und Projekte des UKS anzugehen, insbesondere hinsichtlich kirchlicher Flächen, Friedhöfe usw., fällt primär in die Arbeit und Hoheit der Gemeinden. Der Kirchenkreis trägt zu diesen Prozessen Impulse bei durch gemeindeübergreifende Veranstaltungen, Fortbildungsangebote, Koordinierung und Absprachen (z.B. Jahresthemen, Inhalte der KKS) und begleitet die entsprechenden Entscheidungen der Kirchenvorstände konstruktiv im Sinne des UKS in seinen Leitungsgremien, soweit dies in deren Kompetenz fällt.
Für den Umgang mit den Schäden in den Kirchenforsten bedarf es einer Strategie, die die zu beobachtenden klimatischen Wandlungen einbezieht. Für eine solche Strategie sind Beratungsprozesse erforderlich. Aufgabe des Kirchenkreises wäre es, diese für die betroffenen Gemeinden zu koordinieren, eventuell sogar kirchenkreisübergreifend. Ein wieder einzurichtender Umweltausschuss im KK fände hier ein sinnvolles Arbeitsfeld und könnte zudem darauf hinwirken, die Themen des UKS, auch hinsichtlich der Friedhöfe und der Forsten, auf den Tagesordnungen der Kirchenvorstände präsenter werden zu lassen. Desgleichen könnte er Anstöße geben, den Dialog zwischen den Kirchenvorständen als Verpächtern und denen, die kirchliche Flächen pachten und bewirts