Der Stellenplanungsausschuss wird aus den Mitgliedern der Kirchenkreissynode gebildet. Beratend stehen ihm hauptamtliche MA zur Seite. Seine Aufgaben bestehen aus:
- Beratung des Stellenrahmenplanes für den Kirchenkreis, Empfehlung an die Kirchenkreissynode
- Zusammenführung der örtlichen Stellenplanungsüberlegungen für den Kirchenkreis
- Koordination der Stellenplanung in den Regionen
- Vorbereitung von Einzelentscheidungen zur Freigabe vakanter Stellen
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