Der Finanzausschuss wird aus den Mitgliedern der Kirchenkreissynode gebildet. Beratend stehen ihm hauptamtliche MA zur Seite. Seine Aufgaben bestehen aus:
- Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der Finanzsatzung für den Kirchenkreis, Empfehlung an die Kirchenkreissynode
- Beratung und Vorbereitung des Jahresabschlusses des Kirchenkreises und Empfehlung an den Kirchenkreisvorstand
- Beratung von Rechnungsprüfungsberichten
- Beratung von Einzelanträgen von Kirchengemeinden und Einrichtungen, Empfehlung an den Kirchenkreisvorstand
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