Der Kirchenkreisvorstand ist das geschäftsführende Gremium des Kirchenkreises. Die Kirchenkreissynode verabschiedet Haushalts- und Stellenpläne und setzt damit den Rahmen für die Arbeit im Kirchenkreis. Die Aufgabe des Kirchenkreisvorstands ist es dann, die Vorgaben der Haushalts- und Stellenplanung in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Der Kirchenkreisvorstand besteht aus geistlichen und nicht-geistlichen Mitgliedern, die die Kirchenkreissynode gewählt hat. Die Superintendentin sind „geborene Mitglieder“.
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